Inkrafttreten von Reglementen
Die Gemeindeversammlung hat am 06.06.2024 eine Neufassung des Reglements über die Übertragung von Aufgaben des Bevölkerungsschutzes an das Gemeindeunternehmen "Zivilschutzorganisation Ämme BE" sowie Änderungen des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen und der Gemeindeordnung beschlossen.
Die Reglementsneufassung bzw. die Änderungen sind am 11.07.2024 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt worden und treten per 01.08.2024 resp. 01.07.2024 in Kraft. Die Änderungen der Gemeindeordnung wurden am 14.07.2024 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt und treten per 01.01.2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Änderungen von Erlassen der Gemeinde kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim zuständigen Regierungsstatthalteramt Emmental, 3550 Langnau, Beschwerde geführt werden.
Die geänderten Reglemente sind auf der Homepage der Gemeinde Wynigen in der Rubrik Neuigkeiten (Gemeinde/Neu) aufgeschaltet. Die jeweils geltenden Fassungen (d. h. die geänderten Fassungen ab Datum des Inkrafttretens) sind zudem in der Rubrik Verwaltung/Dienstleistungen/Reglemente aufgeschaltet.
Zugehörige Objekte
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Gemeindeordnung vom 08.08.2002, aktualisiert per 06.06.2024, gültig ab 01.01.2025 (PDF, 407.13 kB) | Download | 0 | Gemeindeordnung vom 08.08.2002, aktualisiert per 06.06.2024, gültig ab 01.01.2025 |
Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 08.06.2023, aktualisiert per 06.06.2024 (PDF, 241.49 kB) | Download | 1 | Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen vom 08.06.2023, aktualisiert per 06.06.2024 |
Reglement über die Übertragung öffentlicher Aufgaben im Bereich Zivilschutz vom 06.06.2024 (PDF, 68.66 kB) | Download | 2 | Reglement über die Übertragung öffentlicher Aufgaben im Bereich Zivilschutz vom 06.06.2024 |