Gemeinderat (GR)
Der Gemeinderat führt die Gemeinde. Er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten.
Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem andern Organ übertragen sind. Er beschliesst insbesondere über neue, einmalige Ausgaben bis CHF 100'000 und neue, wiederkehrende Ausgaben bis CHF 15'000. Für gebundene Ausgaben ist er unabhängig des Betrages abschliessend zuständig.
Der Gemeinderat kann in seinem Zuständigkeitsbereich einzelnen seiner Mitglieder, einem Gemeinderatsausschuss, einer von ihm eingesetzten Kommission oder dem Gemeindepersonal für bestimmte Geschäfte oder Geschäftsbereiche selbstständige Entscheidbefugnisse übertragen.
Kontakt
Gemeinderat (GR)Dorfstrasse 3
3472 Wynigen
Tel. 034 415 77 00
Fax 034 415 77 01
gemeinde@wynigen.ch
Personen
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