Strassenaufbrüche
Bei der Tiefbaukommission Wynigen ist mindestens 10 Tage im voraus ein Gesuch über Grabarbeiten in zweifacher Ausführung, zusammen mit 2 Situationsplänen mit eingezeichneter Aufbruchstelle, einzureichen.
Ohne die Zustimmung der Tiefbaukommission dürfen keine Strassenaufbrüche vorgenommen werden.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Formular Grabarbeiten/Terrain-Inanspruchnahme (PDF, 148.01 kB) | Download | 0 | Formular Grabarbeiten/Terrain-Inanspruchnahme |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung (Tiefbau) | 034 415 77 00 | bauverwaltung-tiefbau@wynigen.ch |