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Einbürgerungsverfahren

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Je nach Ihrer persönlichen Situation kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung oder ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt werden.

Bevor das Einbürgerungsgesuch bei der Gemeinde gestellt werden kann, müssen Sie in den schweizerischen Zivilstandsregistern registriert werden. Vereinbaren Sie dazu einen Termin beim zuständigen Zivilstandsamt.

In Wynigen ist bei der ordentlichen Einbürgerung der Gemeinderat für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts zuständig. Das Einbürgerungsverfahren wird danach durch den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern weitergeführt.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
  • Dokument "Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose (7.13.)" im Original
  • Originalpass oder Identitätskarte
  • Kopie des Ausländerausweises (Niederlassungsbewilligung C)
  • Wohnsitzbescheinigungen für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer im Original
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister im Original
  • Auszug aus dem Betreibungs- und Konkursregister über hängige Verfahren und Verlustscheine, die in den letzten fünf Jahren ausgestellt wurden, im Original
  • Bestätigung über die Bezahlung der Steuern im Original
  • Bescheinigungen über den Nichtbezug von Sozialhilfeleistungen in den vergangenen zehn Jahren oder deren Rückzahlung im Original
  • Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Einbürgerungstests im Original
  • Bestätigung der guten Kenntnisse in der Amtssprache des jeweiligen Verwaltungskreises im Original
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Wenn Sie als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Burgerrecht als Dorfburger von Wynigen erwerben möchten, ist die Dorfburgergemeinde für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes zuständig.

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