Baubewilligungsverfahren
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und führen das Baubewilligungsverfahren von der Abgabe des Baugesuchs bis zum Bauentscheid bzw. bis zur Antragsstellung an das Regierungsstatthalteramt durch. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Schlussabnahme.
Das Baugesuch muss auf der Homepage des Kantons Bern elektronisch eingegeben werden. Den Link um ein Baugesuch elektronisch einzugeben finden Sie über unseren Online-Schalter.
Gemäss den Bestimmungen des Baugesetzes und des Baubewilligungsdekretes ist insbesondere für die Erstellung von Gebäuden, Gebäudeteilen und sonstigen Bauten (z.B. Zufahrten, Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Terrainveränderungen oder Stützmauern über 1.20 m Höhe) eine Baubewilligung erforderlich. Ebenso unterliegt die äussere Umgestaltung (z.B. Fassadenänderungen, Einbau zusätzlicher Fenster, Dachaufbauten), die Änderung des Nutzungszweckes (auch ohne bauliche Massnahmen) und der Abbruch von Gebäuden der Baubewilligungspflicht.
Bei Baudenkmälern (schützens- und erhaltenswerten Gebäuden) sind auch bauliche Massnahmen im Gebäudeinnern baubewilligungspflichtig.
Auf der Informationsplattform "Heureka" der Gebäudeversicherung Bern befinden sich Informationen über den Brandschutz. Wenn die Eckdaten des Projekts eingegeben werden, erhält man umgehend die relevanten Anforderungen für das Bauvorhaben.
Das Bauinventar mit den Objekt-Angaben kann auf der Webseite der Denkmalpflege unter Bauinventar online eingesehen werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung (Hochbau) | 034 415 77 00 | bauverwaltung-hochbau@wynigen.ch |
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