Die prächtige Linde zählt zu den geschützten Naturdenkmälern im Kanton Bern. Der Regierungsrat hat am 8. September 1948 beschlossen, die sogenannte Heuweglinde (Tilia platyphyllos Scop.) an der Strasse von Wynigen nach Brechershäusern als botanisches Naturdenkmal dauernd unter den Schutz des Staates zu stellen und in das Verzeichnis der Naturdenkmäler aufzunehmen.