Gemeindewappen
"Ein von Silber weiss und rot heraldisch Schräglinksgeteilter Shild mit roter Fünfblättriger Rose in weiss. Das Heraldisch linke rote Feld ist rot damasziert mit zwei Reihen von Feldern. Jedes Feld enthält je zwei Quadrate und jedes Quadrat ist mit einer Fünfblättrigen Rose belegt."
Die endgültige Bereinigung der Wappenfrage fand statt durch Gemeinderatsbeschluss vom 19.02.1927 u.a. nach vorausgegangenen Untersuchungen durch Staatsarchivar G. Kurz, Bern, Bundesarchivar Prof. Dr. H. Tuerler, Bern, Oberrichter Dr. W. Merz-Diebold, Aarau, Staatsarchivar Dr. F. Jecklin, Chur, und Kunstmaler E. Linck, Bern, und Gottlieb Ruchti, Notar, Wynigen. Das heutige Originalwappen nach Entwurf G. Ruchti befindet sich im Gemeinderatsprotokoll 1927, Seite 559.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Wappen mit Beschluss Nr. 1141 vom 6. März 1945 genehmigt.
G. Ruchti, Notar und Gemeindeschreiber, hat der Gemeinde ein entsprechendes Wappenbild gewidmet in der Gemeinderatssitzung vom 3. September 1927.