Liegenschaftssteuer
Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31.12. im Grundbuch als Eigentümer/Eigentümerin bzw. Nutzniesser/Nutzniesserin eingetragen ist.
Falls Ihre Liegenschaftssteuerrechnung falsch ist, melden Sie dies bitte der Finanzverwaltung Wynigen (bitte Kopie der Rechnung mit Korrekturen abgeben).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerbüro Wynigen | 034 415 77 00 | steuerverwaltung@wynigen.ch |