Friedhof
- Erdbestattungen
- Urnenbestattung
- Urnenplattengrab Rondelle (ab Juli 2024 möglich)
- Gemeinschaftsgrab
- Familiengrab
Anzeigepflicht
Jeder Todesfall ist von den Angehörigen oder den weiteren gemäss der Zivilstandsverordnung zur Anzeige verpflichteten Personen dem zuständigen Zivilstandsamt mitzuteilen unter Vorweisung der ärztlichen Todesbescheinigung und der erforderlichen Ausweispapiere.
Bestattungsbewilligung
Nachdem sich die Angehörigen über die Bestattung im Klaren sind, melden sie sich (oder Drittpersonen) bei der Gemeindeverwaltung Wynigen. Diese stellt die Bestattungsbewilligung aus, welche die Personalien des Verstorbenen sowie Tag und Stunde der Bestattung beinhaltet. Ohne Vorweisung dieser Bewilligung darf keine Leiche bestattet werden. Wird eine kirchliche Bestattung gewünscht, ist die Zeit mit dem Pfarramt zu vereinbaren.
Grabmäler
Für das Aufstellen oder nachträgliche Ändern von Grabmälern ist eine Bewilligung der Liegenschaftskommission erforderlich.
Weitere Informationen können Sie dem Bestattungs- und Friedhofreglement entnehmen sowie dem Merkblatt über die verschiedenen Bestattungsarten und der Übersicht über die Bestattungskosten (siehe Dokumente).
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Friedhof-_und_Bestattungsreglement_vom_10.04.2010_aktualisiert_per_04.12.2021.pdf (PDF, 178.89 kB) | Download | 0 | Friedhof-_und_Bestattungsreglement_vom_10.04.2010_aktualisiert_per_04.12.2021.pdf |
Friedhof-_und_Bestattungsverordnung_vom_18.10.2010_aktualisiert_per_14.12.2021.pdf (PDF, 188.75 kB) | Download | 1 | Friedhof-_und_Bestattungsverordnung_vom_18.10.2010_aktualisiert_per_14.12.2021.pdf |
Merkblatt über die verschiedenen Bestattungsarten (PDF, 76.71 kB) | Download | 2 | Merkblatt über die verschiedenen Bestattungsarten |
Übersicht der Kosten der verschiedenen Bestattungsarten (PDF, 56.94 kB) | Download | 3 | Übersicht der Kosten der verschiedenen Bestattungsarten |
Name | Telefon | Kontakt |
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Liegenschaftsverwaltung | 034 415 77 00 | liegenschaftsverwaltung@wynigen.ch |