Die Herrschaft Wynigen gehörte bis 1502 zur Grafschaft Wangen. Damals beklagten sich die Wyniger, dass sich Vogt, Freiweibel und Amtsleute von Wangen unterstanden, Landleute auf Anzeigen und Klagen hin gefangen zu nehmen und nach Wangen zu führen und nicht freizulassen, obwohl sie Bürgschaft für Leib und Gut anerboten hätten. Mit dieser Beschwerde verteidigten die Landleute ein Recht, das auch anderwärts immer und immer wieder von der freien Bevölkerung aufs Nachdrücklichste geltend gemacht wurde.
Die Wyniger erhielten jedoch keine diesbezügliche Zusicherung Berns. Die Regierung ordnete aber an, dass Wynigen fortan dem Amt Burgdorf zugehöre.