Eidg. und kant. Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 19. Mai 2019
Eidgenössische Vorlagen
Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
- Beschreibung
Für den Wohlstand unseres Landes sind eine international wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung und eine verlässliche Altersvorsorge zwei wichtige Grundpfeiler. In beiden Bereichen sind Reformen dringend notwendig: Die Unternehmensbesteuerung muss angepasst werden, um unter veränderten internationalen Bedingungen attraktiv zu bleiben. Die AHV braucht zusätzliche Mittel, um die steigende Anzahl Renten bezahlen zu können
Bundesrat und Parlament wollen ein wettbewerbsfähiges, international konformes Steuersystem schaffen und einen Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten leisten. Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen werden abgeschafft. Künftig gelten für alle Unternehmen grundsätzlich die gleichen Besteuerungsregeln. Investitionen in Forschung und Entwicklung werden dabei steuerlich gefördert. Die Kantone erhalten vom Bund zusätzliches Geld, um die Vorlage nach ihren Bedürfnissen umzusetzen und mögliche Auswirkungen auf Städte und Gemeinden abzufedern. Viele Kantone wollen die Unternehmenssteuern senken, um attraktiv zu bleiben. Diese Steuersenkungen sind nicht Teil dieser Vorlage, hängen aber mit ihr zusammen. Die steuerlichen Massnahmen von Bund und Kantonen führen kurzfristig zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 2 Milliarden Franken jährlich. Gleichzeitig erhält die AHV pro Jahr rund 2 Milliarden Franken zusätzlich als Beitrag zur Sicherung der Renten.
Vorlagen
Vorlage
431
338
- Leer
- 9
- Stimmberechtigte
- 1'692
- Stimmbeteiligung
- 46%
- Ebene
- Bund
- Art
- Antrag
Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen)
- Beschreibung
Das Schweizer Waffenrecht hat, wie auch dasjenige der EU, zum Ziel, Missbrauch von Waffen zu bekämpfen. Damit es den aktuellen Erfordernissen entspricht, muss das Waffenrecht bei Bedarf angepasst werden. Die EU hat ihre Waffenrichtlinie 2017 geändert. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staaten will diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie umsetzen. Gegen die Vorlage hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Bei einem Nein endet die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Schengen- und Dublin-Staaten automatisch – es sei denn, die anderen Staaten und die EU-Kommission kommen der Schweiz entgegen.
Neu sieht das Gesetz eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert. Die Schweizer Polizei erfährt so einfacher, wem im Ausland aus Sicherheitsgründen eine Waffe verweigert wurde. Vorgesehen sind auch punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen. Sturmgewehre können jedoch weiter direkt von der Armee übernommen werden. Auch die übrigen Bestimmungen sind so ausgestaltet, dass das traditionelle Schweizer Schiesswesen beibehalten werden kann.
Vorlagen
Vorlage
343
430
- Leer
- 5
- Stimmberechtigte
- 1'692
- Stimmbeteiligung
- 46%
- Ebene
- Bund
- Art
- Antrag
Kantonale Vorlagen
Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe
- Beschreibung
Am 19. Mai 2019 entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz). Sie haben über zwei Varianten zu befinden, über die Vorlage des Grossen Rates und über einen Volksvorschlag.
Mit der Vorlage des Grossen Rates sollen die Ansätze für den Grundbedarf in der Sozialhilfe gesenkt werden. Ziel ist es, die Erwerbsarbeit im Vergleich zum Bezug von Sozialhilfe attraktiver zu machen sowie Kanton und Gemeinden finanziell zu entlasten.
Der Grosse Rat hat die Änderung des Sozialhilfegesetzes (Vorlage des Grossen Rates) mit 79 Ja gegen 63 Nein bei drei Enthaltungen angenommen.
Gegen diesen Beschluss ist ein Volksvorschlag eingereicht worden. Dieser verlangt, dass sich alle Beiträge der Sozialhilfe nach den SKOS-Richtlinien richten. Bedürftige Personen, die nach Erreichen des 55. Altersjahrs arbeitslos werden und ausgesteuert sind, sollen zudem nach den Ansätzen der Ergänzungsleistungen zur AHV / IV unterstützt werden.
Der Grosse Rat empfiehlt den Volksvorschlag mit 87 Nein gegen 59 Ja bei einer Enthaltung zur Ablehnung.
Bei der Stichfrage empfiehlt der Grosse Rat den Stimmberechtigten mit 77 Ja gegen 68 Nein ohne Enthaltung, der Vorlage des Grossen Rates den Vorzug zu geben.
Lehnen die Stimmberechtigten in der Abstimmung beide Varianten ab, gilt weiterhin das heutige Gesetz.
Vorlagen
Vorlage
356
365
- Leer
- 22
Volksvorschlag
241
454
- Leer
- 48
Stichfragen
Stichfrage
386
310
- Leer
- 47
- Stimmberechtigte
- 1'692
- Stimmbeteiligung
- 44%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag