Parkplatzverordnung 2010 mit Änderungen 2016 und 2021
Ab dem 01.01.2017 gilt für die Park-and-Ride Anlage beim Bahnhof Wynigen von montags bis freitags eine Parkzeitbeschränkung auf 24 Stunden. Davon ausgenommen sind Einheimische mit Parkkarte. Die Parkkarte berechtigt Einwohnerinnen und Einwohner von Wynigen, das Auto für maximal 7 Tage (inkl. Wochenende) am Bahnhof abzustellen, verleiht aber keinen Anspruch auf ein freies Parkfeld.
Informationen
- Datum
- 5. Juli 2021
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat Wynigen
Dokumente
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Parkplatzverordnung_vom_27.09.2010_aktualisiert_per_28.06.2021.pdf (PDF, 411.54 kB) | Download | 0 | Parkplatzverordnung_vom_27.09.2010_aktualisiert_per_28.06.2021.pdf |