Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 034 415 77 00 | einwohnerdienste@wynigen.ch |
Preis
CHF 20.00Bemerkung
Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind Personen, die sich in erster Linie aufgrund des Studiums oder der Ausbildung vorübergehend in einer Gemeinde aufhalten wollen. Erwerbstätige Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem anderen Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen, können ebenfalls als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter gelten. Ein Wochenaufenthalt am Arbeitsort (Aufenthaltsort) ist in der Regel notwendig, wenn eine alltägliche Rückkehr an den Wohnort aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht zumutbar ist.
Verfahren
Die Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) muss bei jedem Wochenaufenthalt bestellt werden. Die Bescheinigung wird Ihnen nur zugesendet, falls die Aufenthaltsgemeinde keine elektronische Meldung erhält.
Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus. Wir werden Ihnen falls nötig, die Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) per Post zusenden. Die Gebühr von CHF 20.00 werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.