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Wasserbezug ab Hydrant, Gesuch

Private Wasserbezüge ab Hydrant sind gemäss Art. 28 Abs. 5 WVR nur ausnahmsweise zulässig und bedürfen einer Bewilligung der Gemeindeverwaltung.

Das Formular kann im Word ausgefüllt werden. Danach ausdrucken, unterschreiben und bei der Gemeindeverwaltung Wynigen abgeben.

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