Tombola Meldepflicht
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.
Weitere Informationen sowie das Meldeformular finden Sie hier.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.
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