Todesfall
Sind Sie von einem Todesfall betroffen? Wir entbieten Ihnen unser herzliches Beileid.
Melden Sie den Todesfall sofort dem behandelnden Arzt. Ist dieser nicht erreichbar, kontaktieren Sie den Notfallarzt. Der Todesfall ist innert 2 Tagen (Todestag nicht eingerechnet) dem Zivilstandskreis Emmental (Telefon 031 635 41 50) zu melden. Bitte setzen Sie sich umgehend mit der Gemeindeschreiberei in Verbindung. Das Verwaltungsteam unterstützt die Hinterbliebenen bei der Koordination mit dem Pfarramt und regelt die Beisetzung auf dem Friedhof Wynigen.
Unterstützung erhalten Sie auch bei einem Bestattungsinstitut, welches für die Einsargung und Überführung in die Aufbahrungshalle zuständig ist.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt über die verschiedenen Bestattungsarten (PDF, 76.71 kB) | Download | 0 | Merkblatt über die verschiedenen Bestattungsarten |
Übersicht der Kosten der verschiedenen Bestattungsarten (PDF, 56.94 kB) | Download | 1 | Übersicht der Kosten der verschiedenen Bestattungsarten |
Informationsblatt zum Siegelungsprotokoll (PDF, 90.62 kB) | Download | 2 | Informationsblatt zum Siegelungsprotokoll |
Vorgehen bei einem Todesfall für Angehörige (PDF, 78.98 kB) | Download | 3 | Vorgehen bei einem Todesfall für Angehörige |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei (Präsidialabteilung) | 034 415 77 00 | gemeinde@wynigen.ch |