Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Sie handeln an der Gemeindeversammlung. Alle vier Jahre finden Urnenwahlen statt. Dabei werden die Mitglieder des Gemeinderates gewählt.
Als Präsident der Versammlung amtiert in der Legislaturperiode 2021 - 2024 Alain Zentner, Dorfstrasse 12, Wynigen. Vizepräsident ist Stefan Zahn, Burgerweg 7, Wynigen.
Ort
Uhlmannhaus, GotthelfsaalKappelenstrasse 19
3472 Wynigen
Kompetenzen
a) die Präsidentin oder den Präsidenten der Gemeindeversammlung,
b) die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten der Gemeindeversammlung,
c) die Präsidentin oder den Präsidenten des Gemeinderates, aus der Mitte der vorgängig an der Urne gewählten Gemeinderatsmitglieder
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
a) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen,
b) die Annahme, Änderung und Aufhebung der baurechtlichen Grundordnung, mit Ausnahme von geringfügigen Änderungen,
c) die Annahme, Änderung und Aufhebung von Überbauungsordnungen, sofern sie nicht gestützt auf kantonale gesetzliche Bestimmungen in die Kompetenz des Gemeinderates fallen,
d) den Voranschlag der Laufenden Rechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern,
e) die Rechnung,
f) das Stellenschaffen oder Aufheben, welches die Gemeinderatskompetenz überschreitet,
g) soweit Fr. 100'000 für einmalige oder Fr. 15'000 für wiederkehrende Ausgaben übersteigend.
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