Lotto Meldepflicht
Seit 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von bewilligungsfreien Lottos und Tombolas (Glücksrad/Zwirbelet/Redlet) an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.
Weitere Informationen sowie das Meldeformular finden Sie hier.